BR Fernsehen - Kontrovers


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Vergessene NS-Opfer Zwangssterilisiert im Dritten Reich

Unter Hitler galt: Nur gesunde Deutsche sollten Kinder bekommen. Rund 350.000 Behinderte und psychisch Kranke wurden im NS-Regime als "Erbkranke" zwangssterilisiert. Nur wenige leben heute noch. Sie hoffen auf Entschädigung.

Stand: 01.12.2014 | Archiv

So wie die 97jährige Dorothea Buck. Als junges Mädchen wünschte sie sich nichts mehr als zu heiraten und Kinder zu kriegen. Doch die Nazis zerstörten ihren Lebenstraum: Als sie mit 19 eine Psychose erleidet, gilt sie als geisteskrank und damit behindert. Sie landet in der von Bodelschwinghschen Anstalt bei Bielefeld und wird dort zwangssterilisiert. So wie viele andere Kranke und Schwache in der NS-Zeit: Rund 350.000 Menschen.

Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zur Zwangssterilisation | Bild: BR

Bundesentschädigungsgesetz (BEG) zur Zwangssterilisation

Obwohl das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses" das erste Rassengesetz der Nationalsozialisten war, fallen Zwangssterilisierte bis heute nicht unter das Bundesentschädigungsgesetz. Sie gelten damit rechtlich nicht als NS-Verfolgte. Darunter leidet Dorothea Buck sehr.

"So viele Jahre lebe ich nun mit diesem schweren Stempel der Minderwertigkeit. Wir galten ja offiziell als Minderwertige. Ich glaube, das war schlimmer für mich als die Tatsache, dass ich nicht heiraten durfte und keine Kinder haben durfte."

Dorothea Buck

Der Opferverband der Zwangssterilisierten setzt sich dafür ein, dass die Bundesregierung Zwangssterilisierte endlich mit anderen NS-Verfolgten gleichstellt und sie angemessen entschädigt. Dabei geht es den heute hochbetagten Opfern gar nicht so sehr ums Geld, sondern um eine Geste, um Menschlichkeit und Menschenwürde. 


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