BR Fernsehen - EUROBLICK


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Europa Gefahren durch Drohnen

Runter kommen sie immer. Die Frage ist nur wie – und wo: Eine Drohne fällt fast auf Skifahrer – das war knapp. Drohnen können gefährlich werden, auch in der Luft.

Von: Moritz Stadler

Stand: 10.12.2017 | Archiv

Eine Drohne | Bild: BR

Dominique Fouda

Dieser Unfall ist simuliert – das Szenario ist echt: 64 gefährliche Annäherungen von Drohnen an Flugzeuge zählte die Deutsche Flugsicherung 2016: Wer haftet bei Unfällen? Was soll erlaubt sein? Was nicht? Welche Regeln sollen gelten? Und Regeln sind ein Fall für die EU und ihre Europäische Agentur für Flugsicherheit, EASA, in Köln:

"Im Moment sind die Regeln in den Mitgliedsstaaten verschieden. In Zukunft soll es einheitliche Regeln geben, für die gesamte Europäische Union."

Dominique Fouda, EASA

Martin Zeidler

Für große Paketdrohnen, ebenso wie für Flugtaxis oder solche modernen Vogelscheuchen und natürlich für die fliegenden Kameras, interessant nicht nur für neugierige Nachbarn, sondern auch für Katastrophenhelfer:

"Wir brauchen halt Hilfsmittel, um die Bevölkerung zu schützen und Katastrophen abzuarbeiten. Und dafür brauchen wir Drohnen. Und da gibt es vielfältige Einsatzoptionen, also dass man von Schadenslagen sich ein Bild von oben machen kann, wie die Zertrümmerung aussieht oder wie die Überflutungsflächen sind, damit man einfach einen besseren Überblick hat."

Martin Zeidler, Technisches Hilfswerk

Mit Drohnen können sich die Helfer rasch und gefahrlos ein Bild machen, wo sie am dringendsten gebraucht werden, wie etwa 2016 beim Erdbeben in Italien, als auch Deutsche Retter im Einsatz waren. Ebenso wie österreichische Helfer in bayerischen Überschwemmungsgebieten. Am Boden ist Zusammenarbeit die Regel. Und in der Luft?

"Natürlich ist es so, wenn ich jetzt Niederlande, Belgien, Frankreich, Schweiz, Österreich, Polen nehme, alles, was an Deutschland grenzt, da sind die Regularien alle verschieden."

Martin Zeidler, Technisches Hilfswerk

Also jedes Mal erst der Antrag, dann der Rettungseinsatz. Seit kurzem gibt es in Deutschland eine Ausnahmegenehmigung für Retter.

In Belgien gelten für die Helfer aber dieselben Regeln wie für sie, die Hobbypiloten. Hier beim Drohnenrennen in Brüssel – ein Spaß in engen Grenzen.

"Man darf nur auf Privatgelände fliegen und braucht eine Genehmigung des Eigentümers. Und selbst dann darf man ohne Lizenz nicht höher als zehn Meter fliegen."

Ein Drohnenpilot

Eine Kameradrohne stürzt bei einem Skirennen ab.

Die Belgier müssen leider drinnen bleiben. In Deutschland dürften diese Drohnen ohne Lizenz immerhin 100 Meter hoch steigen. Drinnen bleiben ist für das THW keine Option. Sie brauchen Rechtssicherheit, europaweit.

"Nicht nur THW, sondern auch Feuerwehren und Sanitätsdienst und andere Organisationen. Auch in den Nachbarstaaten ist es so, dass natürlich ein Wunsch und Wille nach Zusammenarbeit da ist. Das muss auch so sein. Und deswegen ist es eine gemeinsame Forderungen, denke ich, von allen Menschen, die sich im Katastrophenschutz engagieren."

Martin Zeidler, Technisches Hilfswerk

So hätte es auch die EASA gerne. Aber dummerweise darf sie nur die Fluggeräte regulieren und nicht den Himmel:

"Der Luftraum ist exklusives Hoheitsgebiet der Mitgliedsstaaten. Und das bleibt auch so. Wo die Drohnen am Ende fliegen dürfen, das legen die Staaten weiter selbst fest. Europa kann nicht das Recht der Mitgliedsstaaten untergraben. Wir können nur dafür werben, in dieselbe Richtung zu gehen."

Dominique Fouda, EASA

Die Mitgliedsstaaten wollen nämlich unbedingt ihr Revier verteidigen, besonders, so erzählt man uns, Deutschland.


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