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Was ist erlaubt, was verboten? Kleines Drohnen-1x1

Quad- und Multicopter, Hobby- oder Kamera-Drohnen gibt es erst seit ein paar Jahren, aber sie sind zu einem Massenphänomen geworden. Schließlich machen sie jede Menge Spaß. Damit sie ihren Besitzern keinen Ärger einbringen, sollten Drohnen-Piloten aber einige Regeln beachten.

Stand: 03.05.2016 | Archiv

Wiegt die Drohne unter fünf Kilo und hat sie keine Kamera, ist fast alles erlaubt, selbst Kinder dürfen sie fliegen. Allerdings sind Flüge im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flughafen tabu. Zudem gibt es im Umfeld von großen Airports Gebiete, in denen Drohnen bis maximal 30 Meter aufsteigen dürfen.

Drohnen über fünf Kilo brauchen eine eigene Aufstiegsgenehmigung, die das jeweilige Bundesland erteilt. Alles über 25 Kilo ist verboten.

Die Mini-Flieger müssen stets in Sichtweite bleiben und dürfen höchstens 100 Meter hoch steigen. Wer höher hinaus will, braucht ebenfalls eine Aufstiegsgenehmigung, denn die Drohne könnte den Flugverkehr stören.

Aus Sicherheitsgründen dürfen Drohnen nicht über - und im Umkreis von 100 Metern um - Menschenansammlungen betrieben werden.

Vorsicht, Kamera!

Wer mit seiner Drohne filmen oder fotografieren möchte, sollte einiges beachten. Keinerlei Einschränkungen gibt es auf dem eigenen Grundstück oder über dem eigenen Haus. Der Luftraum darüber gehört Ihnen und Sie können knipsen und drehen, wie Sie wollen.

Knifflig wird es beim Blick in Nachbars Garten oder generell bei Flugaufnahmen über bewohntem Gebiet. Drohnenpiloten sollten sich an die Regel halten: Alles, was mit dem bloßen Auge und von einer normalen Perspektive aus zu sehen ist, darf man fotografieren.

Allerdings muss bei abgebildeten Personen das "Recht am eigenen Bild" geachtet werden. Wenn Sie Bilder ohne die Erlaubnis der Abgebildeten etwa auf Facebook oder sonst wo veröffentlichen, kann es jede Menge Ärger und sogar Strafen geben. Sie benötigen die Erlaubnis aber nur, wenn die Person auf dem Bild auch identifiziert werden kann.

Einen ganz weiten Bogen sollten Sie um militärische Anlagen machen. Film- und Fotoaufnahmen können Ihnen hier im Extremfall bis zu zwei Jahre Gefängnis einbringen.

Auf jeden Fall sollten Sie Ihren fliegenden Liebling eigens versichern! Der Führer einer Drohne haftet grundsätzlich für alle Schäden, die bei einem Flug verursacht werden. Die allermeisten Haftpflichtversicherungen kommen nicht dafür auf.


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